Partizipation, also die Teilhabe und Mitbestimmung an unserem Freizeitprogramm, ist uns im Jugendferienwerk wichtig! Besonders die Mitwirkung von den Teilnehmenden möchten wir weiter ausbauen und ermöglichen, sodass alle mitbestimmen dürfen! Wir möchten die Meinungen und Ideen der Kinder ernst nehmen und aufgreifen.
Wusstest du, dass das Recht von Kindern zur Mitbestimmung in Artikel 12 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist?
Hier wird festgehalten, dass Kinder ihre Meinung frei äußern dürfen. Die Meinung soll angemessen des Alters und der Reife des Kindes berücksichtigt werden.
nach Openion 2018
Nach R. Hart und W. Gernert gibt es neun Stufen der Beteiligung, welche ihr auf dem linken Bild sehen könnt. Von der untersten Stufe der Fremdbestimmung bis hin zur Selbstverwaltung erstrecken sich die unterschiedlichen Formen der Partizipation oder Nicht-Partizipation.
Das Jugendferienwerk als Verein ist z.B. auf Stufe der Selbstverwaltung einzuordnen. Wir als junge Erwachsene haben die völlige Entscheidungsfreiheit, was und wie wir uns selber strukturieren und unser Angebot gestalten möchten.
Auf unseren Freizeiten möchten wir auch den Teilnehmenden die Möglichkeit der Beteiligung bieten, sodass bspw. unter den Kindern abgestimmt wird, was der nächste Programmpunkt sein wird.